Festival AGBs

Veranstaltungsort ist die Wiese bei Rohrüh 1, 24398 Dörphof.
Bitte lest euch folgende Festival-Infos genau durch.


DAS WISCHFEST

Das WISCHFEST Festival besteht seit 2020. Während der ersten 3 Jahre fand das Festival unter
Ausschluss der Öffentlichkeit - als Privatveranstaltung - statt. Seit 2023 findet das WISCHFEST
jedes Jahr Mitte Juli als öffentliches, mehrtägiges Open-Air Festival statt.


FESTIVAL-BÄNDCHEN UND PARKEN

Auf das Festival-Gelände kommt ihr nur mit einem Festival-Band. Am Eingang zum Festival-
Gelände werdet ihr eure Eintrittskarte vorzeigen müssen. Dafür bekommen Wochenendgäste am
Einlass ein Festival-Bändchen aus Stoff; Tagesgäste eins aus Tyvek („Papierbändchen“). Dieses
müsst über die gesamte Zeit eures Aufenthalts auf dem Festival am Handgelenk tragen, um Zutritt
zu Campingplatz und Festival-Gelände zu bekommen. An der Bändchen-Ausgabe bekommt ihr
auf Nachfrage auch alle Infos rund um das Festival und wo ihr was findet.
Für Wochenendgäste ist ein Parken direkt am Camp (Abstandsregel von 3m ist zu beachten!)
möglich. Natürlich kann auch im eigenen PKW/Wohnmobil übernachtet werden.
Tagesgästen ist ausschließlich das Parken auf dem ausgewiesenen Tagesparkplatz gestattet.
Spätestens beim Schluss des Bühnengeländes ist für sie ihr Fahrzeug vom Tagesparkplatz zu
entfernen und das Festivalgelände zu verlassen.
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Tagesparkplatz wird
nicht aktiv überwacht.

 

FUNDSACHEN

Fundsachen vom WISCHFEST werden beim EInlass zum Bühnengelände hinterlegt und können
dort erfragt werden. Der Veranstalter übernimmt allerdings keine Haftung für verlorene oder
gestohlene Gegenstände!
Solltet ihr etwas verloren haben, dann schreibt uns auch im Nachgang eine E-Mail
an: info@Wischfest.com oder über das Kontaktformular auf unserer Website www.wischfest.com.
Bitte beschreibt den Gegenstand, den ihr vermisst, so genau wie möglich. Eure E-Mails werden
schnellstmöglich beantwortet.


REGELN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE

AUDIO / VIDEO / FOTO

Natürlich dürft ihr für eure eigenen, privaten Zwecke fotografieren und filmen. Allerdings dürfen
ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters keine professionellen Audio- und
Videoaufnahmen angefertigt werden.
Dies gilt nicht für im Vorhinein angemeldete Fotografen und Vertreter der Presse.
Bitte wendet euch für eine Presse-Anmeldung an info@Wischfest.com oder über das
Kontaktformular auf unserer Website www.wischfest.com.


GLASFLASCHEN / ESSEN UND TRINKEN

Glasflaschen, Glasbehälter, Weingläser, Cognacschwenker, sowie diese alte Schale mit Blattmotiv
von Oma, die jeder zuhause hat, sind auf dem Festival-Gelände nicht erlaubt. Dosen, Kunststoff
und Plastikflaschen sind kein Problem.
Es wird auf dem WISCHFEST zudem wieder ein ausreichend großes Angebot an verschiedenen
Speisen und Getränken zu fairen Preisen geben.
Bitte habt Verständnis dafür, dass bei hinreichendem Verdacht Gepäckkontrollen bereits am
Festival-Einlass durchgeführt werden können. Sie dienen unserer aller Sicherheit und sind Teil
unserer Bemühungen, die ansonsten landwirtschaftlich genutzte Fläche von Verschmutzung und
ggf. gefährlichen Rückständen freizuhalten.
Verbotene Gegenstände (Glas, Waffen, Drogen, etc.) können konfisziert und bis zum Verlassen
des Geländes einbehalten werden. In besonderen Fällen kann die Teilnahme an der Veranstaltung
und das Betreten des Geländes untersagt werden.


EINLASS-KONTROLLE (INFIELD)

Wir behalten uns das Recht vor, euch bei der Einlasskontrolle zum Infield auf Glasflaschen, Dosen, Waffen und
sonstige gefährliche Gegenstände zu kontrollieren; das Betreten des Infields ist damit nicht gestattet.
Das Einlassbändchen muss dort auch vorgezeigt werden.


BARGELD

Auf dem WISCHFEST kann mit wenigen Ausnahmen ausschließlich mit Bargeld bezahlt werden.
Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt keine flächendeckende bargeldlose Zahlung anbieten.
Das WISCHFEST-Merchandise kann allerdings auf Wunsch via PayPal gezahlt werden.
Der nächste Geldautomat befindet sich ein Dorf weiter in Karby, 3 Fahrminuten entfernt.


GÜLTIGKEIT DER BÄNDCHEN

Nur wenn das WISCHFEST-Festival-Bändchen einen unbeschädigten und geschlossenen
Original-Verschluss hat, ist der Einlass zum Festival-Gelände möglich.
Bei Beschädigungen des Verschlusses oder des Bändchens ist der Einlass vorbehalten und kann
euch im schlimmsten Fall verweigert werden.

 

CAMPING AUF DEM WISCHFEST

ALLGEMEINE INFOS

Camping ist im Ticketpreis des All-Days-Tickets inbegriffen.
Das Camping-Gelände sowie die Bändchen-Ausgabe sind von Donnerstag um 16:00 Uhr bis
Sonntag, 15:00 Uhr geöffnet.
Erlaubt sind Zelt-Material, Zelt-Zubehör wie Campingstühle, und maximal ein normaler Pavillon (3
x 3 Meter) pro Camp, Gaskocher mit Gas-Kartuschen, Getränke-Fässer (bis 5 Liter),
Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetrapaks.
Nicht erlaubt sind Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel, Baumaterial, Sperrmüll, Trockeneis,
flüssige Grillanzünder, Holzkohlegrills, Kühlschränke, Laserpointer und Megaphone.
Stromgeneratoren oder Aggregate sowie externe Autobatterien sind zulässig, soweit sie (im
Besonderen nachts) keine erheblichen akustischen Störungen anderer Besucher verursachen. Wir
behalten uns vor, in einem solchen Fall eine Stilllegung anzuordnen.
Getränke in Glasbehältern sind aufgrund der Verletzungsgefahr für Mensch und Tier - das
gesamte Gelände wird während des übrigen Jahres landwirtschaftlich genutzt - verboten. Es
werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Bitte bringt eure Getränke in Tetrapaks, PET,
Dosen, Fässern (bis 5 Liter) mit.
Auf dem Festivalgelände werden wieder Getränke zu günstigen Preisen ausgeschenkt. Ob sich
die Schlepperei also rentiert, müsst ihr wissen.
Ein normaler Pavillon – 3 x 3 Meter – pro Camp ist grundsätzlich erlaubt (gilt für ungefähr 10
Personen). Wenn eine größere Gruppe zusammen campt, sind also mehrere Pavillons zusammen
erlaubt. Unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte sind nicht gestattet.
An den Zugangskontrollen wird euer Gepäck auf Glasflaschen und verbotene Gegenstände
durchsucht.
Bei der Aufstellung von PKW und Zelten auf dem Gelände ist auf Anordnung des zuständigen
Ordnungsamtes aus Brandschutzgründen ein Abstand von jeweils 3 Metern zwischen allen
Aufbauten und Fahrzeugen zu wahren.
D.h.: Abstand zwischen zwei Zelten = min. 3m
Abstand zwischen Zelt und PKW = min. 3.m
Abstand zwischen PKW und PKW kann geringer sein.
Die Einhaltung dieser Regel wird ggf. durch unsere Ordner kontrolliert und eingefordert. Bitte
leistet dem Folge!
Die Rettungswege sind freizuhalten!


WOHNWAGEN/ANHÄNGER

Grundsätzlich sind sowohl Anhänger als auch Wohnwagen gestattet; beachtet allerdings, dass die
Zu- und Ausfahrt zum Campinggelände uneben ist und eine Steigung von etwa 15 Grad hat und
besonders bei regnerischem Wetter ein problemloses Verlassen mit schwerer Last nicht garantiert
werden kann.


FEUER

Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände strengstens verboten!
Für den Camping-Gasgrill sind kleine (Einweg-)Gas-Kartuschen bis 450g erlaubt. Allerdings
behalten wir uns das Recht vor, diese Erlaubnis zu widerrufen, wenn wir Missbrauch der
Kartuschen und damit eine Gefährdung für Leib und Leben anderer feststellen.
Flüssiger Grillanzünder sowie dazugehörige Holzkohlegrills sind im Campingbereich aufgrund des
hohen Gefahrenpotenzials strengstens verboten!
Grillen ist in einem eigens dafür abgesteckten Grillbereich dennoch zulässig. Eine Tonne zur
Entsorgung der Asche und Kohle steht hier auch bereit.
Bitte beachtet, dass es sich hier um Brandschutzvorschriften des zuständigen Ordnungsamtes
handelt, auf die wir keinen direkten Einfluss haben und keine Ausnahmen machen können.

 

BENGALOS / PYRO

Das Mitführen und Entzünden von Bengalos oder anderen Feuerwerkskörpern ist verboten!
Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem und unwiderruflichem Ausschluss vom Festival
geahndet.


MÜLL

Die Camping-Wiese ist ein ansonsten landwirtschaftlich genutztes Gelände, das wir natürlich
nach dem Festival wieder an die Eigentümer zurückgeben wollen. Und zwar in einem Zustand, der
uns ein weiteres WISCHFEST möglich macht. Das hat die letzten Jahre außerordentlich gut
funktioniert!
Auch dieses Jahr sollte ein gewisses Ordnungsbewusstsein mitgebracht werden. In diesem Sinne
ist uns auch eine bestmögliche Müllvermeidung und -entsorgung sehr wichtig und wir bitten
euch, euren Müll zusammen zu räumen und in die von uns bereitgestellten Säcke und Tonnen zu
werfen.
Auch das sind Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, um ein gut organisiertes und
wiederholenswertes Festival mit angemessenen Preisen veranstalten zu können.

 

TOILETTEN

Auf dem Campingplatz sowie dem Bühnengelände wird es mobile Toiletten geben, die auch
morgens einmal geleert und gereinigt werden. Wildpinkeln (und auch alles andere Wilde) ist zu
unterlassen!


TIERE

Grundsätzlich sind Tiere (Hunde) erlaubt. Sie sind allerdings angeleint zu führen und ihre
Hinterlassenschaften unbedingt zu beseitigen! Das ist sowohl im Sinne aller Besucher als auch
zum Schutz der Nutztiere, für die die Wiese sonst genutzt wird, gedacht.
Überlegt euch allerdings bitte gut, ob ihr eure Tiere dem Stress großer Lautstärken und
Menschenmengen aussetzen wollt!
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht gilt ausschließlich für den Hofhund, der sich ohnehin frei auf
dem Gelände bewegt.


SICHERHEITSREGELN

Auch auf dem WISCHFEST gelten die deutschen Gesetze und dazu die Hausregeln der Festival-
Veranstalter. Das WISCHFEST wird Tag und Nacht vom Veranstalter betreut. Das dient natürlich
unserem sowie eurem Schutz und gewährleistet letztlich auch den Spaß für alle Beteiligten.
Selbstverständlich wissen die Sicherheitsbehörden wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Bescheid und ihr könnt jederzeit über die Notrufnummern 110 und 112 Notfälle melden.
Achtung: Ein anonymer Anruf ist dort niemals möglich und ein Missbrauch kann strafrechtliche
Folgen nach sich ziehen.
Selbstverständlich könnt ihr auch jederzeit unsere Ordner und Helfer ansprechen und verdächtige
Wahrnehmungen melden. Dies hat in der Vergangenheit exzellent funktioniert und Probleme
konnten stets gemeinschaftlich gelöst werden.
Auch wenn ihr nur eine Auskunft benötigt, zögert nicht, unsere Mitarbeiter anzusprechen. Wenn
eure Freunde, oder auch euch unbekannte Festival-Besucher Hilfe benötigen, dann schaut nicht
weg, sondern helft ihnen und sagt, wenn nötig, unseren Mitarbeitern Bescheid.
Solltet ihr medizinische Hilfe benötigen, so wendet euch auch jederzeit vertrauensvoll an unsere
Helfer.


WETTER & UNWETTER

STURM

Das WISCHFEST ist eine Open-Air-Veranstaltung; entsprechend werdet ihr euch auf dem
Campingplatz sowie dem Bühnengelände meist unter freiem Himmel herumtreiben. Rüstet euch
also dementsprechend für alle möglichen Wetterlagen, auch starken Regen.
Sollte sich ein Sturm oder Gewitter anbahnen, so ist euer Zelt kein sicherer Ort. Bei einem
Gewitter empfehlen wir euch, euer Auto aufzusuchen oder bei anderen im Fahrzeug Schutz zu
suchen (Im Falle eines Blitzeinschlages fungiert das Auto als faradayscher Käfig).
In Extremfällen, die einen Abbruch der Veranstaltung nötig machen, wird durch den Veranstalter
eine entsprechende Evakuierung organisiert und Schutz bereitgestellt. Das wird dann per
Durchsage bekannt gegeben. Wenn es stürmt, meidet auf jeden Fall Flächen mit Baumbestand.
Ein Baum ist kein guter Unterschlupf, da dort jederzeit Äste abbrechen und herunterfallen können.
Euer Zelt solltet ihr immer verschließen und lose Gegenstände sichern, bevor ihr auf das Festival-
Gelände geht – so seid ihr im Zweifelsfall vorbereitet.


MEDIZINISCHER NOTFALL

Habt ihr einen medizinischen Notfall, dann wendet euch an unsere Helfer vor Ort, die
Situationsentsprechend Hilfe bereitstellen oder rufen können.


POLIZEI

Selbstverständlich ist die Polizei über das Festival informiert. Die nächstgelegene Dienststelle
befindet sich Damp. Die Polizei ist für euch da und nimmt Anzeigen entgegen: Handy geklaut?
Anzeige erstatten. Sachbeschädigung und/oder Körperverletzung? Anzeige erstatten. Solltet ihr
schnell Hilfe mit Blaulicht auf dem Festivalgelände brauchen, wählt immer direkt die 110.
Bitte beachten: die Meldung über 110 ist niemals anonym, der Missbrauch von Notrufen ist
strafbar! Bitte zögert nicht, sobald euch etwas komisch vorkommt, Meldung zu erstatten, auch
wenn ihr euch nicht sicher seid, ob es auch wirklich ein Notfall ist. Natürlich dürft ihr auch
jederzeit unsere Mitarbeiter auf dem Festival-Gelände ansprechen und um Rat fragen.

 

DIEBSTAHL

Ein Zelt bietet keinen Schutz vor Dieben. Bisher ist dies bei uns zum Glück ausgeblieben, aber
das ist natürlich eine Garantie. Deshalb bringt nur so wenig Wertvolles mit, wie nötig. Auch
während der Konzerte kann es vorkommen, dass in der Menge Handys und Geldbörsen
gestohlen werden. Auch hier gilt: Bringt gar nicht erst mit, was ihr nicht unbedingt benötigt. Auch,
wenn die Show noch so gut ist, achtet auf eure Wertsachen und besonders auf Personen, die ggf.
unbeteiligt in der Menge stehen und nicht der Musik folgen. Handys werden oft wiedergefunden!
Meldet darum jeden Diebstahl / Verlust bei uns und der Polizei. Auch, wenn ihr das Handy "nur"
verloren habt. Fundsachen werden von jedem Mitarbeiter angenommen und zentral verwahrt.
Fragt auf jeden Fall während des Festivals nach, ob eure Sachen abgegeben worden sind. Alle
Mitarbeiter auf dem Festivalgelände helfen euch weiter.
Nach dem Festival könnt ihr euch mit einer detaillierten Beschreibung der verlorenen Sachen
unter info@Wischfest.com oder über das Kontaktformular auf unserer Website
www.wischfest.com bei uns melden.

 

BRAND

Zur Verhinderung von Bränden und Brandschäden wird die Beachtung der folgenden Punkte
empfohlen:
• 1. Rauchüberwachung: Achtet auf die Entstehung von Rauch. Dieser kann in Zelte eindringen
und dort schlafende Personen vergiften.
• 2. Verwendung zugelassener Gaskartuschen: Es ist ausschließlich die Verwendung
zugelassener Gaskartuschen gestattet. Die Verwendung nicht zugelassener Kartuschen birgt
Verletzungsgefahr.
• 3. Verbot offener Feuer: Offene Feuer sind verboten. Zigarettenkippen dürfen nicht unachtsam
entsorgt werden, insbesondere nicht auf besonders trockenen Wiesen.
4. Notruf bei Brand: Im Falle eines Brandes ist die Notrufnummer 112 zu wählen. Solltest du kein
Mobiltelefon besitzen, bitte andere Personen, den Notruf abzusetzen, oder informiere einen
Mitarbeiter des Geländes.
5. Eigene Sicherheit priorisieren: Im Anschluss an den Notruf kannst du selbst Maßnahmen
ergreifen, wobei deine eigene Sicherheit stets Vorrang vor der anderer Personen hat. Die
Rauchentwicklung eines Feuers stellt eine erhebliche Gefahr dar. Begib dich nicht in Gefahr und
leiste Ersthilfe erst dann, wenn dies gefahrlos möglich ist.


FEUERLÖSCHER

Auf dem Festivalgelände findet ihr mehrere Feuerlöscher; Diese sind durch Schilder und nachts
außerdem durch Lampen gekennzeichnet. Solltet ihr einen Feuerlöscher gebrauchen müssen,
dann findet ihr die Bedienungsanleitung auf dem Löscher abgebildet.


EVAKUIERUNG

Sollte eine Evakuierung des Geländes erforderlich sein, wird diese durch die Ordner koordiniert
und durchgeführt. Die Notausgänge des Geländes sind mit gut sichtbaren Plakaten
gekennzeichnet. Im Falle einer Evakuierung des Geländes wird ein Sammelplatz am Rande des
Campinggeländes in direkter Nähe eines der Fluchtwege eingerichtet, der ebenfalls deutlich
gekennzeichnet sein wird.
Die (Not-)Ausgänge sind mit den allgemein gültigen Notausgangssymbolen gekennzeichnet.
Neben den regulären Ein- und Ausgängen stehen weitere Notausgänge zur Verfügung, die im
Notfall sofort freigegeben werden. Wir bitten euch daher, euch jederzeit auf dem Gelände zu
orientieren und euch den nächstgelegenen Notausgang zu merken, um ihn im Notfall nutzen zu
können. Sollten wir euch auffordern, das Gelände umgehend zu verlassen, bleibt bitte ruhig und
verlasst das Gelände zügig über den nächstgelegenen (Not-)Ausgang. Bitte unterstützt auch
Personen, die Hilfe benötigen, da nicht jeder in der Lage ist, das Gelände eigenständig zu
verlassen.
Eine Evakuierung wird während der Konzertzeiten über die Bühnenlautsprecher bekanntgegeben.
Im Außenbereich werden ebenfalls Durchsagen gemacht, in denen die aktuelle Situation erläutert
wird. Darüber hinaus stellen wir die Informationen elektronisch zur Verfügung: Über unsere
Website und Social-Media-Kanäle werden wir euch über aktuelle Entwicklungen auf dem
Laufenden halten.


SONSTIGE REGELN

DROGEN

Illegale Drogen sind auch auf dem WISCHFEST verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird
zur Anzeige gebracht und endet zudem mit dem Verlust des Festival-Bändchens und dem damit
einhergehenden Hausverbot.
Es gilt: „Erlaubt ist, was legal ist.“ Nur bitten wir euch auch hier: Nehmt Rücksicht auf andere und
eure Gesundheit!


LÄRMBELÄSTIGUNG

Zwar ist das WISCHFEST ein Musikfestival, aber auch bei Musik gilt es, gewisse Grenzen
einzuhalten. Das bezieht sich sowohl auf die Lautstärke als auch auf die Zeit als auch auf das
Genre.
Wir wollen so wenige Limits setzen wie möglich, aber achtet beim Abspielen von Musik bitte
darauf, dass sie dem Kontext angemessen und in der Lautstärke der Uhrzeit entsprechend
bemessen ist. Spielt einfach nicht um drei Uhr nachts die Flippers auf voller Lautstärke. Wir
vertrauen hier einfach auf euer Urteilsvermögen.
Politischer/Religiöser Extremismus
Das Wischfest versteht sich als ein weltoffenes und einladendes Festival. Jeder, der mit uns eine
gute Zeit mit guter Musik, netten Leuten, gutem Bier und Schädel verbringen will, ist willkommen.
Daher gilt bei uns auch ein Null-Toleranz-Grundsatz, was politischen und religiösen Extremismus
angeht; egal aus welchem Lager er kommen mag. Wer andere ausgrenzen will, ist bei uns einfach
nicht an der richtigen Adresse.
Wir behalten uns das Recht vor, Besucher, die offen extremistische Symbolik zur Schau stellen,
entsprechende Musik abspielen oder sich auf andere Weise offensiv diesem Grundsatz der
Offenheit entgegen verhalten, von der Veranstaltung auszuschließen und einen Platzverweis zu
erteilen.
Wir bitten zudem, davon abzusehen, jedwede Nationalflaggen zu hissen.


HAFTUNG

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter,
sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren (gegen Rückerstattung des
Kaufpreises der Karte), bleibt vorbehalten.
Vertragliche Beziehungen kommen durch Erwerb ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem
Inhaber der Eintrittskarte zu Stande.
Zurücknahme und Erstattung des Kaufpreises der Karte erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu
verlegen.
Der Veranstalter behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
Bei vorzeitigem Abbruch oder Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt behält sich der
Veranstalter das Recht vor, etwaige Rückerstattungsforderungen abzuweisen.
Für weitere Informationen rund ums Festival lohnt sich ein Blick in die FAQs (www.wischfest.com/
faq)